Amtsblatt Nr. 24 - brd.nrw.de
2018-12-6 · lage für Nichteisenmetalle gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) gestellt. Gegenstand der Änderung ist die Erhöhung der Verarbeitungsmenge an Flüssig-metall von 50 Tonnen je Jahr auf maximal 250 Tonnen je Jahr bei einer Tageshöchstmenge von 6 Tonnen Flüssigmetall zur Erzeugung von Kobalt-Basislegierungen.